Finde deine Richtung, entdecke deine Chancen!

Hinter „Aktion FRECh“ verbirgt sich eine Aktion gegen Ausbildungsabbruch und die Unterstützung durch viele Akteure, um Euch erfolgreich durch Eure Ausbildung zu begleiten. Mit dieser Website gelingt es Euch, schnell und unkompliziert die entsprechenden Ansprechpartner für Euer Problem zu finden.

Aktion FRECh am OSZ Teltow

Hast Du Probleme?

Wir helfen Dir bei...

Im persönlichen Gespräch berät Dich:

Schulsozialarbeit am OSZ Teltow

03328 350751
schulsozialarbeit@osz-teltow.de

Bundesagentur für Arbeit

Für eine Terminvereinbarung:
0800 4555500
www.arbeitsagentur.de (via Kontaktformular)

Weitere Informationen:

Angebote der Berufsberatung für Jugendliche und Erwachsene: Beruf Aktuell
www.ausbildung.info/dr-azubi

Bei Fragen zu Themen wie:

  • Arbeitslosengeld II
  • Kündigung
  • Abmahnung
  • Wohngeld
  • Berufsausbildungsbeihilfe (BAB)
  • Kindergeld
  • Gastvertrag etc.

stehen die

Schulsozialarbeit am OSZ Teltow

03328 350751
schulsozialarbeit@osz-teltow.de


Lokale Koordinierungsstelle FRECh++

03327-739350 (Mo & Di) / 03328-350753 (Do & Fr)
simone.kuehn@potsdam-mittelmark.de

zur Verfügung.

Schulsozialarbeit am OSZ Teltow

03328 350751
schulsozialarbeit@osz-teltow.de

Nummer gegen Kummer – Beratung für Kinder und Jugendliche

116 111

Abhängigkeit und Sucht

Bei Fragen zum Thema Abhängigkeit und Sucht, z. B.

  • Alkoholsucht
  • Drogensucht
  • Spielsucht, etc

Gibt es eine Vielzahl von Stellen an die du Dich wenden kannst:


AWO Bezirksverband Potsdam e. V.

suchtberatung-belzig@awo-potsdam.de
suchtberatung-teltow@awo-potsdam.de

In Bad Belzig
Brücker Landstraße 1 A
14806 Bad Belzig
033841 387818

In Teltow
Potsdamer Straße 7
14513 Teltow
03328 334266

In Beelitz
Clara-Zetkin-Straße 196
14547 Beelitz
033204 617625

In Kloster Lehnin
Gohlitzer Straße 23
14597 Kloster Lehnin
0175 2919695

In Werder (Havel)
Eisenbahnstraße 1
14542 Werder (Havel)
03327 5737287


Brandenburgische Landesstelle für Suchtanfragen e. V.

AH e.V.
Rathenower Straße 2-3
14770 Brandenburg an der Havel
03381 226024

Asklepios Fachkliniken Brandenburg GmbH
Anton-Saefkow-Allee 2
14770 Brandenburg an der Havel
03381 780

AUSWEG gGmbH
Südring 20
04924 Bad Liebenwerda
035341 10475


Gewalterfahrung

Opferberatung / Traumaambulanz Potsdam
Jägerstraße 36
14467 Potsdam
0331 2802723

Opferberatung Brandenburg an der Havel
Steinstraße 12
14770 Brandenburg an der Havel
03381 224588

STIBB Sozial-Therapeutische Institut Berlin-Brandenburg e. V.
Zehlendorfer Damm 43
14532 Kleinmachnow
033203 22674

Hilfe für Kriminalitätsopfer Weißer Ring
116 006

Opferschutzbeauftragte Polizei Notruf
0331 55081084

Bundesweites Hilfetelefon
0800 116016

Bei Lernschwierigkeiten und Problemen bietet das OSZ Teltow eine Vielzahl von Hilfen an in den Bereichen:

  • Leseförderung
  • Deutsch als Zweitsprache
  • Deutsch als Fremdsprache
  • Förderunterricht
  • Nachhilfe

Für nähere Informationen achte auf aktuelle Aushänge und Flyer im OSZ. Um selbstständig zu üben findest du unter www.frech-pauken.de eine Vielzahl an Selbstlernmodulen.

Bundesagentur für Arbeit

Flyer der ausbildungsbegleitenden Hilfe des Internationalen Bund
Flyer-Assistierte Ausbildung (AsA)


Initiative VerA (Verhinderung von Ausbildungsabbrüchen)

Mentorenprogramm

Gewalt an Frauen

In Gefahrensituationen immer 110 oder 112 anrufen!

Autonomes Frauenzentrum Potsdam e. V.

www.frauenzentrum-potsdam.de

Frauenhaus Potsdam

0331 964516
frauenhaus@frauenzentrum-potsdam.de

Frauenwohnung Potsdam

0331 7409078
notwohnung@frauenzentrum-potsdam.de

Frauenberatungsstelle Potsdam

Garnstraße 33
14482 Potsdam
0331 974695
frauenberatung@frauenzrentrum-potsdam.de

Frauenhaus Brandenburg

03381 301327
info-frauenhaus-brandenburg@t-online.de

BIG Hotline – bei häuslicher Gewalt – Hilfe für Frauen und ihre Kinder

030 6110300

Bundesweites Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“

0800 116016

Hilfetelefon Sexueller Missbrauch

0800 2255530


Gewalt an Männern

In Gefahrensituationen immer 110 oder 112 anrufen!

Hilfetelefon

0800 123990

Hilfetelefon Sexueller Missbrauch

0800 2255530


Mobbing

Mobbingberatung Berlin-Brandenburg

Uhlandstraße 127
10717 Berlin
030 86391572
info@mb-berlinbrandenburg.de

Gesellschaft für Arbeit- und Sozialrechte e. V.

Franz-Mehring-Platz 1
10243 Berlin
030 2901976

Selbsthilfezentrum für Berlin

Hertzbergstraße 22
12055 Berlin-Neukölln
030 93495318

REKIS Cottbus

Thiemstraße 55
03050 Cottbus
0355 543205
kontakt@rekiscorrbus.de

ANTI MoBB e. V. Berlin-Brandenburg

030 93495318


Selbsthilfegruppen

KIS Bad Belzig

Brücker Landstraße 1 A
14806 Bad Belzig
033841 387868

Gesellschaft für Arbeit- und Sozialrechte e. V.

Franz-Mehring-Platz 1
10243 Berlin
030 2901976

KIS Potsdam-Mittelmark

Potsdamer Straße 7-9
14513 Teltow
03328 308589

PKIS Potsdam

Hermann-Elflein-Straße 11
14467 Potsdam
0331 6200280
info@sekiz.de


Rechtsradikalismus

Bundesamt für Verfassungsschutz

Broschüre: „Rechtsextremismus: Symbole, Zeichen und verbotene Organisationen“

Unsere Projekte

Wir unterstützen dich...

Lernvideos

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Exkursionen

Exkursionen

Gesundheitstage

Gesundheitstage

Parcours

Parcours

FAQ

Häufig gestellte Fragen...

(sind Betriebe berechtigt, die Pausen einfach herauszurechnen, also nur die reine Unterrichtszeit zu addieren?) Auszubildende (auch Volljährige) sind nach §15 Berufsbildungsgesetz für den Berufsschulunterricht freizustellen. Die Teilnahme am Unterricht geht der betrieblichen Ausbildung vor. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat in seinem Urteil vom 26. März 2001 (Az: 5 AZR 413/99) festgelegt, wie die Berufsschulzeiten auf die Arbeitszeit angerechnet werden müssen: Die Freistellung umfasst demnach nicht nur die reine Unterrichtszeit, sondern auch die Zeiten des notwendigen Verbleibs in der Berufsschule, zum Beispiel unterrichtsfreie Zeiten, Pausen und die Wegzeiten zwischen Berufsschule und Ausbildungsbetrieb. Ein Herausrechnen der Pausenzeiten ist nicht zulässig. Quelle: Dr. Azubi

Arbeitnehmer müssen, gemäß § 5 Arbeitszeitgesetz, nach Beendigung der täglichen Arbeitszeit eine ununterbrochene Ruhezeit von mindestens elf Stunden ha-ben. Fahrzeiten, von und zur Arbeits- / Ausbildungsstätte gelten dabei im Sinne des Gesetzes nicht als Arbeitszeit. Quelle: Dr. Azubi

Aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers (Art. 2 Abs. 1 GG) folgt grundsätzlich dessen Freiheit bei der Gestaltung seines Äußeren (z. B. Wahl der Kleidung, Frisur, Accessoires etc.) auch während der Arbeitszeit. Eine Verpflichtung zur Einhaltung einer einheitlichen Arbeitskleidung kann jedoch aus dem Arbeitsschutz resultieren (§ 15 Abs. 1 und 2 ArbSchG). Die Freiheit bei der Gestaltung seines Äußeren kann darüber hinaus eingeschränkt werden, sofern ausnahmsweise berechtigte Arbeitgeberinteressen berührt sind Berechtigte Arbeitgeberinteressen können sich etwa vor dem Hintergrund von Kundenkontakten ergeben. Das beinhaltet unter Umständen auch das Verbergen von Tattoos am Arbeitsplatz. Das Weisungsrecht des Arbeitgebers ergibt sich aus § 106 Gewerbeordnung. Demnach dürfen/können Weisungen unter anderem in folgenden Bereichen erteilt werden: Art und Ort der Arbeit, Arbeitszeit, Überstunden, Aufteilung der Arbeitszeit, Pausenregelungen, Urlaub, Betriebsferien, Ordnungsverhalten (z.B. Rauchverbot oder Art der Kleidung). Quelle: Dr. Azubi

Zu finden unter dem Reiter „Arbeitsrechtliche Probleme mit dem Ausbildungsbetrieb“

Grundsätzlich ist es möglich über das staatliche Schulamt einen Ersatzlehrer zu beantragen. Dies lohnt natürlich nur, wenn vorauszusehen ist, dass der Fachlehrer länger krankheitsbedingt ausfällt. In diesem Fall kann sich die Schulleitung um einen Ersatz bemühen. Nicht immer ist jedoch gleich erkennbar, wie lange ein Fachlehrer ausfällt. Daher bitte den Berufsschullehrer/in oder den Abteilungsleiter/in fragen!

Wer mindestens vier Wochen ununterbrochen in einem Betrieb gearbeitet hat und arbeitsunfähig wird, hat Anspruch auf bis zu 6 Wochen Lohnfortzahlung. Ab der siebenten Woche springt die Krankenkasse ein und zahlt meist 70 % des Arbeitslohnes/ Ausbildungsvergütung. Dies geschieht über einen Zeitraum von maximal 78 Wochen innerhalb von drei Jahren bei einer Erkrankung. Quelle: Dr. Azubi

Sofern die Nachhilfe Teil der, im §15 BBiG geregelten, Ausbildungsmaßnahmen, oder durch den Arbeitgeber veranlasst, ist erfolgt keine Nacharbeit. Bei Unstimmigkeiten in dieser Frage empfiehlt es sich eine Arbeitsrechtsberatung aufzusuchen. Quelle: Dr. Azubi

Je nach Fall können und werden Arbeitgeber wie Arbeitnehmer in die Pflicht genommen. Quelle: Dr. Azubi

Eine Kündigung wegen Krankheit ist nur zulässig, wenn auch in Zukunft mit weiteren oder einer weiter andauernden Erkrankung gerechnet werden muss. Daraus muss sich eine erhebliche Beeinträchtigung betrieblicher Interessen ergeben. Zu prüfen ist auch die Möglichkeit einer Änderungskündigung mit Blick auf eine andere Tätigkeit. Dabei ist die vergangene Entwicklung zu berücksichtigen. Aus ihr muss sich ergeben, dass auch zukünftig entweder mit häufigen (Kurz-)Erkrankungen oder der Fortdauer einer Erkrankung zu rechnen ist und sich daraus unzumutbare finanzielle Belastungen für den Arbeitgeber ergeben können. Als zumutbar sind von der Rechtsprechung finanzielle Belastungen in der Größenordnung der sechswöchigen Entgeltfortzahlung angesehen worden. Dabei ist selbstverständlich auch das Interesse des/r ArbeitnehmerIn am Fortbestand des Arbeitsverhältnisses mit in die Abwägung einzubeziehen. Das heißt, ein/e ArbeitnehmerIn, der/die lange beim selben Arbeitgeber beschäftigt war und möglicherweise über viele Jahre nicht krank war, kann nicht so leicht gekündigt werden wie ein/e ArbeitnehmerIn, der/die bereits im ersten Jahr seiner/ihrer Beschäftigung mehrere Monate krank war. Quelle: Dr. Azubi

Diese und weitere finanzielle Informationen erhältst du unter: Hilfe zur Selbsthilfe > Geld

Der Unterricht umfasst mindestens 480 Unterrichtsstunden im Schuljahr¹. Das Schuljahr hat 40 Wochen, demzufolge sind es 12 Unterrichtsstunden pro Woche. Da wir Blockunterricht haben sind es somit 36 Unterrichtsstunden pro Woche.

Die Regelung, ob ein Azubi noch in die Praxis bestellt werden kann, erfolgt über das Jugendschutzgesetz. Das ist nach dem Alter des Jugendlichen geregelt.

Älter als 18 Jahre: Die Ausbildungszeit kann vom Ausbilder bestimmt werden. An Tagen, an denen man mindestens für 3 Unterrichtsblöcke in der Schule anwesend ist (270 tatsächliche Unterrichtsminuten), darf ein Auszubildender anschließend nicht mehr im Ausbildungsbetrieb arbeiten.

Jünger als 18 Jahre: Der Arbeitgeber darf einen Jugendlichen nicht arbeiten lassen, nachdem der Jugendliche bereits mindestens 5 Stunden mit je 45 Minuten Unterricht hatte².

¹ Berufsschulverordnung des Landes Brandenburg, § 10 Umgang und Organisation des Unterrichts

² Gem. § 9 Abs. 1 Nr. 2 JArbSchG

Fehlt ein Schüler durch Krankheit oder anderen nicht vorhersehbaren und zwingenden Gründen, ist die Schule spätestens am zweiten Fehltag zu benachrichtigen. Die Auszubildenden lassen ihre schriftlichen Entschuldigungen bzw. Nachweise von der Ausbildungsstelle bestätigen.

Die Beurlaubung aus besonderen Gründen kann nur auf schriftlichen Antrag spätestens 5 Schultage vor dem Termin erfolgen. Auszubildende dürfen nur im Einvernehmen mit der Ausbildungs- oder Arbeitsstätte beurlaubt werden. Die Anträge sind vorher in der Ausbildungsstätte vorzulegen. Kriterien für die Entscheidung über die Beurlaubung können sein:

  • der angegebene Grund,
  • die Unmöglichkeit einer Terminverschiebung,
  • der Leistungsstand und die Leistungsbereitschaft,
  • die pädagogische Situation der gesamten Klasse oder Lerngruppe,
  • bei langfristigen Beurlaubungen die Dauer der beantragten Beurlaubung und
  • die Folgen für die Fortsetzung des Bildungsganges.

Eine Beurlaubung ist u. a. möglich beim Vorliegen folgender Gründe:

  • wichtige persönliche oder familiäre Gründe wie Eheschließung, Todesfall, Wohnungswechsel sowie Arztbesuch oder Behördengang, sofern sich dieser nicht in der unterrichtsfreien Zeit durchführen lässt,
  • die Mitwirkung an wissenschaftlichen, kulturellen oder sportlichen Wettbewerben,
  • der Schulbesuch im Ausland,
  • die Berufsberatung und die Teilnahme an Informations- und Beratungsveranstaltungen der Hochschulen in Abgangsklassen,
  • die Wahrnehmung von Bewerbungsgesprächen, ärztlich verordnete Heilkuren und Erholungsreisen.

Auszubildende können in der Regel bis zu sechs Unterrichtstage beurlaubt werden, wenn sie nachweislich wegen Betriebsferien ihren betrieblichen Urlaub außerhalb der Berufsschulferien nehmen müssen. Ein vorübergehender außerordentlicher Arbeitsanfall im Ausbildungs- oder Beschäftigungsbetrieb ist kein Grund für eine Beurlaubung.

Das OSZ gibt aus Kulanz jedem Schüler 6 Wochen Zeit, sich einen neuen Ausbildungsbetrieb zu suchen. Solange kann man dort weiterhin die Schule (OSZ) besuchen. Dafür muss man einen Gastantrag bei seinem OSZ stellen.

Die Höchstgrenze der Arbeitszeit liegt bei Minderjährigen bei 40 Stunden pro Woche. Sie dürfen Überstunden nur in dringenden Notfällen machen und auch nur dann, wenn kein Erwachsener zur Verfügung steht. Die angefallenen Überstunden müssen innerhalb der folgenden drei Wochen ausgeglichen werden. Die Arbeitszeit muss also dementsprechend verkürzt werden.

Es gibt Ausnahmen: Der Azubi darf vorarbeiten, wenn dadurch in Verbindung mit einem Feiertag ein ganzer Tag freigenommen werden kann. Dieser muss allerdings innerhalb von fünf Wochen erfolgen. Zudem müssen zwischen zwei Arbeitstagen immer mindestens 12 Stunden liegen.

Die Arbeitszeit bei volljährigen Auszubildenden darf 8 Stunden pro Tag nicht überschreiten, kann aber in Ausnahmefällen auf bis zu 10 Stunden verlängert werden.

Man kann sich dafür Rat bei der zuständigen Gewerkschaft oder einem Rechtsanwalt holen. Die Gewerkschaft kann den Azubi auch beraten, welche Zuschläge ihm für Überstunden zustehen und bis wann er sie rückwirkend geltend machen kann. Weitere Hilfe bekommst du auch unter https://jugend.dgb.de/.

Die Ausbildungsförderung bekommt man, wenn dem Auszubildenden keine anderen finanziellen Mittel zur Verfügung stehen, die er für seinen Lebensunterhalt und seine Ausbildung benötigt (z. B. Schulmaterialien, Wohnungsmiete).

Die Höhe Förderleistungen hängt vom Einkommen der Eltern ab. BAföG-Leistungen erhält man ab dem Monat der Antragstellung; sie erfolgen nicht rückwirkend. Die dafür benötigten Anträge sind bei den Ämtern für Ausbildungsförderung in den Landkreisen und kreisfreien Städten zu stellen.

Unter anderem beim Besuch des einjährigen Bildungsgangs der Berufsfachschule zum Erwerb beruflicher Grundbildung und mit dem Abschluss der 10. Klasse oder für das Fachabitur ist eine Förderung möglich, wenn Auszubildende nicht bei den Eltern wohnen und von der Wohnung der Eltern kein zumutbarer Schul- bzw. Arbeitsweg möglich ist, wenn sie einen eigenen Haushalt führen und verheiratet sind/waren oder mit mindestens einem Kind zusammenleben.

Der Besuch einer Berufsfachschule zur Erlangung eines Berufsschulabschlusses oder zum Erwerb eines Berufsabschlusses wird auch gefördert.

Weitere Infos erhältst du auch unter www.das-neue-bafoeg.de

Auszubildende haben während der Probezeit keinen Kündigungsschutz. Sie können währenddessen jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist entlassen werden.

Nach der Probezeit muss ein wichtiger Grund vorliegen, um den Auszubildenden kündigen zu können.

Nach der Probezeit kann das Ausbildungsverhältnis nur gekündigt werden, wenn der Ausbilder einen wichtigen Grund dafür hat (z.B. Diebstahl, unentschuldigte Fehltage). Die Auszubildenden können mit einer Kündigungsfrist von vier Wochen kündigen, wenn sie die Berufsausbildung aufgeben oder sich für einen anderen Beruf entscheiden.

Eine Mindesthöhe für Ausbildungsvergütung gibt es grundsätzlich nicht. Sie muss nur angemessen sein. Das ist für jeden Beruf unterschiedlich.

Wenn in dem jeweiligen Ausbildungsberuf ein Tarifvertrag gilt, dann ist die Vergütung dort geregelt. Das ist dann das Mindestentgelt. Höher kann der Arbeitgeber immer zahlen. Sollte kein Tarifvertrag vorhanden sein, dann ist die Vergütung individuell mit dem Arbeitgeber auszuhandeln. Hier gilt: Es ist eine angemessene Vergütung zu zahlen.

Berufsausbildung ist zeitlich und sachlich zu gliedern, der Ausbildungsrahmenplan ist die Grundlage für die Erstellung des betrieblichen Ausbildungsrahmenplans.

Der Ausbildende muss dafür sorgen, dass der Auszubildende seine berufliche Handlungsfähigkeit erreicht [...] und die Berufsausbildung in einer durch ihren Zweck gebotenen Form planmäßig, zeitlich und sachlich gliedert so durchzuführen. - Pflicht des Ausbilders,

Praktischer Umgang:

Grundsätzlich sollte man das Gespräch mit dem Ausbilder suchen. Beide sollten ja ein Interesse daran haben, dass das Ausbildungsziel erreicht wird. Denn auch für den Arbeitgeber entstehen Kosten in der Ausbildung und diese möchte er doch nicht umsonst ausgeben. Weiterhin müssen die Ausbildungsabschnitte auch bei der Prüfungsanmeldung nachgewiesen werden.

Sollte das Gespräch nicht zum Erfolg führen, kann sich der Azubi an die Industrie- und Handelskammer Potsdam wenden. Diese sind die zuständige Stelle. Sie haben die Aufsicht über die Eignung der Ausbildungsstelle und den Ausbilder.

Sollte eine JAV (Jugend- und Auszubildendenvertretung) vorhanden sein, ist diese auch einzubeziehen.

Jeder Arbeitnehmer, dazu gehören auch Auszubildende, hat jedes Jahr einen Anspruch auf bezahlten Erholungsurlaub. Sobald der Urlaub genehmigt ist, kann der Ausbilder diesen nicht widerrufen.

Wenn im Arbeitsvertrag vereinbart ist, dass der Auszubildende den Urlaub auf Wunsch des Ausbilders abbrechen soll, dann ist das laut dem Bundesarbeitsgericht unwirksam.

Ausbilder müssen den Azubis Ausbildungsmittel stellen, vor allem Werkzeuge und Werkstoffe, die zur Ausbildung und für die Prüfungen helfen. Arbeitskleidung muss gestellt werden, wenn sie dem Arbeits- und Gesundheitsschutz dient. Wenn sie auch für die Freizeit geeignet ist (z.B. schwarze Jeans), muss der Auszubildende die Kosten für die Anschaffung selbst tragen.

Diese und weitere Informationen zu diesem Thema erhältst du unter: Hilfe zur Selbsthilfe > Nachhilfe

Damit werden Beiträge zur Sozialversicherung und die Lohnsteuer bezahlt.

Zu den Sozialversicherungsbeiträgen zähle die der Kranken- und Pflegeversicherung, der Rentenversicherung und der Arbeitslosenversicherung. Nicht alle Azubis müssen Sozialabgaben zahlen. Das hängt von dem Bruttogehalt ab.

Verdienst du 325€ und weniger brutto pro Monat, übernimmt der Arbeitgeber die Sozialabgaben.

Verdienst du mehr als 325€, übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte der Sozialabgaben.

Jeder Azubi hat automatisch eine Krankenversicherung. Man kann hierbei jedoch selbst entscheiden, zu welcher Krankenkasse man geht und kann so die Höhe des Zahlungsbeitrages beeinflussen, denn die Krankenkassen haben unterschiedliche Mitgliedsbeiträge.

Für handwerkliche Berufe ist eine Berufsunfähigkeitsversicherung ratsam. Wenn man nämlich während der Ausbildung durch einen Unfall o.ä. berufsunfähig wird, wird keine staatliche Rente gezahlt. Weitere Informationen dazu erhältst du bei deiner Versicherung.

Außerdem sollte eine Haftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Damit ist man abgesichert, wenn man anderen einen Schaden zufügt (z.B. das Zerstören vom Eigentum anderer Personen). In der Ausbildung sind die meisten Azubis noch über die Eltern versichert. Falls man sich dabei unsicher ist, sollte man die Versicherung der Eltern kontaktieren und gegebenenfalls eine eigene Haftpflichtversicherung abschließen.

Schulsozialarbeit am OSZ Teltow

Tel.: 03328 350751
E-Mail: schulsozialarbeit@osz-teltow.de

Vertrauenslehrer: Zum Kontakt

Wenn du Probleme in deinem Ausbildungsbetrieb hast, solltest du dich zuerst an deinen Klassenlehrer*Innen und Vertrauenslehrer*Innen sowie an die

Schulsozialarbeit am OSZ Teltow

Tel.: 03328 350751
E-Mail: schulsozialarbeit@osz-teltow.de

Vertrauenslehrer: Zum Kontakt

wenden.

Nachhaltigkeit

Hilfe zur Selbsthilfe...

Wiederverwendbare Produkte und Behältnisse

  • Mehrwegflaschen aus Glas oder Thermobecher verwenden (Noch besser: Leitungswasser trinken statt Wasser kaufen.)
  • Alternativen zu Einwegprodukten finden (z.B. Strohhalme aus Glas oder Metall)
  • Nachfüllbare Produkte kaufen
  • wiederverwendbare Obst-/Gemüsebeutel statt Plastikbeutel
  • Shop´s ohne Verpackungsmaterial aufsuchen (z.B. https://www.fairverpackt-babelsberg.de/)

Den Einkauf auf das eingrenzen was wirklich benötigt wird

  • Checklisten verwenden, Einkaufszettel schreiben
  • Einkäufe planen statt täglich einzukaufen

Gebrauchtes kaufen – Second Hand


Leihen statt kaufen

  • Bibliotheksverbund von PM, Brandenburg, Potsdam, Cottbus, Frankfurt/Oder: onleihe.net/

Informieren über Modellprojekte für nachhaltigen Konsum (Beispiele)

Haus der Materialisierung (HdM)

Das HdM ist ein Dach für Initiativen rund um eine ökologische Materialwirtschaft. Hier treffen Repair Café, Lebensmittel-Verteiler, Werkstätten für Selbsthilfe und Projektarbeit, Lastenradverleih, Gebrauchtmaterial-Markt und Leihladen zusammen. Es gibt Raum für Sperrmüllmärkte, Schenkmärkte oder Saatgutbörsen. Für Seminare und Workshops entstehen Gemeinschaftsräume. Im HdM wird nachhaltige Ressourcennutzung gemeinschaftlich gestaltet und für alle Menschen erlebbar!
https://hausderstatistik.org/hdm/


Noch-Mall

Die Berliner Stadtreinigung (BSR) hat in ihrer Unternehmensstrategie die Förderung von Wiederverwendung als wichtige Maßnahme zur Abfallvermeidung gemäß der fünfstufigen Abfallhierarchie des Kreislaufwirtschaftsgesetzes fest verankert. Ein 2018 durchgeführter Pilotversuch (Abgabe von Material am Recyclinghof Ruppiner Chaussee für einen Zeitraum von 5 Wochen, Vermarktung über Sozialkaufhäuser und andere Einrichtungen) bestätigte das vorhandene Potenzial für die Wiederverwendung. Als Maßnahme zur Förderung der Wiederverwendung hat die BSR deshalb im Sommer 2020 ein Gebrauchtwarenkaufhaus eröffnet. Damit wird eine maßgebliche Zielsetzung des neuen Abfallwirtschaftskonzepts des Landes Berlin (2020 - 2030) unterstützt.
https://www.nochmall.de/

Bäume pflanzen – Aktionen unterstützen

Alternativ „Ecosia“ statt „Google“ nutzen: pro Suchanfrage verdient Ecosia ca. 0,5 Cent, um einen Baum zu pflanzen benötigen Sie etwa 0,22 Cent


Nisthilfen/-möglichkeiten für Vögel und Insekten

DIY-Anleitungen durch z.B. Pinterest

Man nehme:

  • Leere, ausgespülte Konservendosen
  • Füllmaterial wie Lehm, Schilf, Bambus (trocken oder frisch), Stroh, markige Stängel wie Brombeere, Holunder, Himbeere, Reet, Totholz oder kleine Äste – selbst gesammelt!
  • Gartenschere oder Papierschere – je nach Material
  • Kordel oder Paketband, Zange, Heißkleber, Schleifpapier
  • Buntlack, Wasserfarben oder Ähnliches

So geht’s:

Zur Sicherheit die scharfen Dosenkanten mit der Zange nach innen biegen, damit ihr euch nicht schneidet. Vor dem Füllen die Dosen bemalen und die Farbe gut trocknen lassen. Dann die Dosen möglichst kompakt mit dem Material füllen. Am besten mono-materiell, also nicht wild mischen.

Insektenhotel mit Pflanzenstängeln

Die hohlen Pflanzenstängel glatt und bündig mit der Dose abschneiden und ggf. abschmirgeln, damit die Insekten sich nicht die Flügel verletzen. Dazu entweder die Halme in die Dose stecken und dann abschneiden oder immer an einem exakt ausgemessenen Probestück Maß nehmen.

Die Halme sollen mindestens zehn Zentimeter lang sein und an der hinteren Seiten mit einem Knoten verschlossen. Das Material möglichst dicht packen, damit sie nicht herausfallen oder Vögel sie herausziehen können. Bei frischem Bambus müsst ihr wahrscheinlich nach ein paar Tagen noch mal nachbessern. Übrigens: Markige Stängel könnt ihr auch bündeln und senkrecht aufhängen. Die offene Seite kommt nach unten. Nicht wundern: Das Mark entfernen die Insekten selbst.

Insektenhotel mit Lehm

Bei Lehm die Dose komplett füllen. Anschließend könnt ihr mit Nägeln oder Stiften fünf Zentimeter tiefe Löcher hineinbohren. Damit nehmt ihr den Weibchen das Graben schon mal ab.

Insektenhotel aufhängen

Die Dosen mit Kordel dann einzeln im Garten oder auf dem Balkon aufhängen oder in Astgabeln legen. Oder mehrere Dosen mit Heißkleber aneinanderkleben.

Achtung: Die können ganz schön schwer werden!

Jetzt nur noch die Kanten abschmirgeln, und Löcher in den Lehm bohren – fertig!

Quellen:
https://www.pinterest.de/pin/351912460058492/
https://www.kistengruen.de/wp/2015/04/insektenhotel-dosen/

Carsharing

Informationen u.a. unter: https://www.ortsdienst.de/brandenburg/potsdam-mittelmark/carsharing/

Ablauf einer Autobenutzung

Bei den größeren Organisationen ist heute die automatische Buchung über Internet oder Telefoncomputer rund um die Uhr üblich.

Bei den nicht stationsgebundenen Modellen meldet das Auto seinen Standort an die Zentrale. Die Kunden können sich dabei online ein Fahrzeug suchen und üblicherweise maximal 15 Minuten reservieren. Bei stationsbasierten Systemen sind die Teilnehmer für die rechtzeitige Rückgabe der Fahrzeuge am richtigen Ort und in sauberem Zustand selbst verantwortlich. Viele Organisationen betreiben Callcenter, wo Pannen oder Notfälle gemeldet werden müssen. Sie organisieren gegebenenfalls Ersatzfahrzeuge.

Unterschied zum Individualfahrzeug​

Mit Carsharing kann eine umfassende Mobilität gewährleistet werden, die das Auto als Ergänzung zu öffentlichem Verkehr, Fuß- und Fahrradverkehr versteht. Dadurch werden diese Verkehrsträger gefördert, und der Straßenverkehr insgesamt entlastet. Fahrzeugtypen  die der Kunde je nach Situation und Bedarf auswählen kann: (z. B. Klein- oder Sportwagen, Kombi, Kleinbus oder Transporter). Mehrere Studien weisen auf eine bessere Umweltbilanz hin. So sind die im Carsharing eingesetzten Fahrzeuge in der Regel deutlich neuer als Privatfahrzeuge und profitieren daher früher von der technologischen Entwicklung.

Eine super Alternative für junge Menschen, die sich noch kein eigenes Auto leisten können und trotzdem mobil sein wollen.


Azubi-Ticket

Informationen über regiobus-PM unter: https://www.regiobus-pm.de/tickets-tarife/abo-service.html

Günstig mobil während der Ausbildung!

Seit dem 1. August 2019 gibt es ein neues Tarifprodukt für Auszubildende im VBB - das VBB-Abo Azubi für 365 Euro pro Jahr. Damit können Auszubildende alle öffentlichen Verkehrsmittel im Verkehrsverbund Berlin-Brandenburg nutzen – egal zu welcher Zeit, ein ganzes Jahr lang.

Ein VBB-Abo Azubi können:

  • Auszubildende
  • Schüler in berufsqualifizierenden Bildungsgängen (Vollzeit)
  • Beamtenanwärter des einfachen und mittleren Dienstes (Laufbahngruppe 1) und Teilnehmer von Freiwilligendiensten

beantragen, wenn

  • der Ausbildungsträger in der Übersicht „Ausbildungsträger für das VBB-Abo Azubi" benannt ist und
  • die Ausbildung in Berlin oder Brandenburg mindestens 12 Monate lang 20 Wochenstunden umfasst.

Zur Beantragung des Abonnements bei einem VBB-Verkehrsunternehmen ist ein Berechtigungsnachweis erforderlich. Auf diesem bestätigt der Ausbildungsträger (z.B. berufliche Schule, Träger des Freiwilligendienstes etc.) durch Stempel, Unterschrift und Aufbringen eines Hologramm-Aufklebers, dass die o.g. Voraussetzungen vorliegen.

Das Ticket gibt es im Abonnement für 12 Monate, und es kann jährlich verlängert werden, wenn die Voraussetzungen weiter vorliegen. Die Abbuchung erfolgt in monatlichen Raten.

Der Weg zum VBB-Abo Azubi

Schritt 1: Prüfen

Gehörst du zum berechtigten Personenkreis? (Tarifbestimmungen)

Ist dein Ausbildungsträger in unserer Übersicht enthalten?

Schritt 2: Ausfüllen und Ausdrucken

Fülle den Berechtigungsnachweis mit deinen Angaben aus und drucke ihn aus. Wenn du nicht genau weißt was Du ausfüllen musst, kann auch Dein Ausbildungsträger die Angaben vervollständigen. Unterschrift nicht vergessen.

Schritt 3: Bestätigen lassen

Lege den ausgefüllten Berechtigungsnachweis deinem Ausbildungsträger vor und lasse ihn unterschreiben, abstempeln und mit einem Hologramm-Aufkleber versehen.

Schritt 4: Abo beantragen

Fülle einen Abo-Antrag für das VBB-Abo Azubi aus und gib ihn zusammen mit dem vollständig ausgefüllten Berechtigungsnachweis VBB-Abo Azubi (nicht älter als 30 Tage), ein Lichtbild und ein Personaldokument nicht vergessen bei uns ab.

Schritt 5: Losfahren

Dann erhälst Du von uns Dein VBB-fahrCard als AZUBI-Ticket und kannst damit losfahren.


Leihfahrrad

Genau wie Mietwagen sind auch Leihfahrräder mittlerweile sehr verbreitet und das nicht nur in größeren Städten. Eine kurze Suche im Internet und du findest schnell und unkompliziert verschieden Anbieter in deiner Nähe.

Strom sparen

Informationen wie du deinen Stromverbrauch überprüfen und verringern kannst, gibt es zahlreich im Internet, z.B. von der Stiftung Warentest: https://www.test.de/Stromverbrauch-Kontrolle-leicht-gemacht-4505422-0/

Die Kosten selbst ermitteln

Das Aufspüren von Stromfressern ist oft einfach Wie viel Strom der Haushalt verbraucht, kannst du jederzeit selbst ermitteln: Notiere den Zählerstand und lies ihn zur gleichen Zeit des Folgetags erneut ab. Die Differenz ist der Tagesverbrauch. Da der Zähler – vor dem Komma – Kilowatt­stunden (kWh) anzeigt, ergibt die Multiplikation mit dem Preis (oft etwa 0,27 Euro je kWh, je nach Stromanbieter) die Kosten.

Komfortabler sind moderne digitale Zähler („smart meter“), die bei Neuinstallationen üblich sind. Im Idealfall können sie detaillierte Verbrauchswerte auf den privaten Computer übermitteln. Das sorgt für Transparenz.

Effiziente Geräte nutzen

Energieklassen von A+ bis A++++ Geräte fahren den Energiegebrauch um ein vielfaches herunter.


Wasser

An welchen Stellen kann man im Haushalt Wasser sparen?

Die Top 3 Orte mit hohem Wasserbrauch sind das Bad, die Küche und der Garten. Das Internet bietet eine Vielzahl an Informationen und Tipps, wie man mit kleinen Dingen den eigenen Wasserverbrauch senken kann. Informationen gibt es z.B. unter: https://www.energis.de/ratgeber/wasser/wasser_sparen

  • Duschen statt Baden. Beim Duschen werden 30% weniger Wassere verbraucht als durch eine gut gefüllte Badewanne.
  • Mischdüsen verwenden. Als besonders sparsam und gleichzeitig effizient gelten die sogenannten Mischdüsen, manchmal auch Strahlregler genannt. Diese können am Auslauf des Wasserhahns angebracht werden und helfen dabei den Wasserverbrauch zu reduzieren. Die Spar-Mischdüsen reduzieren den Wasserdurchfluss von durchschnittlich 15 Litern auf unter 8 Litern pro Minute. Dabei sorgt eine spezielle Luftansaugfunktion dafür, dass sich der Strahl dennoch ziemlich kräftig anfühlt und kein Unterschied zum normalen Wasserstrahl zu spüren ist.
  • Toilettenspülung. Mit einer entsprechenden Spartaste kann diese Menge jedoch auf nur noch 5 Liter pro Betätigung reduziert werden. Zudem sollte man darauf achten, dass die Spülung nicht defekt ist und deshalb kontinuierlich Wasser aus dem Spülkasten in die Toilette läuft. Ein solcher Defekt im Spülkasten kann über das Jahr verteilt bis zu 300 Euro Mehrkosten verursachen.
  • Effizient Spülen. Den Geschirrspüler voll ausnutzen, spart mehrere Durchgänge. Auch das Abspülen in der Spüle wird Effektiver, wenn man das Wasser im Becken lässt, statt unter fließendem Wasser abzuspülen
  • Zutaten waschen. Auch Zutaten wie Obst, Gemüse und Salat sollten, wenn möglich, nicht unter fließendem Wasser gewaschen werden. Sehr viel besser und effizienter ist es, das Obst oder Gemüse in einer mit Wasser gefüllten Schüssel kurz einweichen zu lassen und danach abzureiben. Dafür gibt es auch spezielle Gemüsebürsten. Das in der Schüssel verbleibende Wasser eignet sich danach auch sehr gut zum Gießen von Pflanzen.
  • Konsum einschränken. Zum Beispiel den Wasserhahn zudrehen, wenn man sich die Händewäscht, und erst wieder aufdrehen, wenn man sie sich abspülen möchte. Oder eine Zahnputzbecher benutzen: Mit dem Wasser im Becher kann man die Zahnbürste befeuchten, und im Anschluss mit dem Wasser im Becher den Mund ausspülen.
  • Warmes Wasser sparen. Warmes Wasser wird mit Gas- oder Stromheizung erhitzt, und treibt somit auch andere Kosten in die Höhe.

Getrennte Mülleimer in öffentlichen Einrichtungen nutzen, z.B. in Grundschulen, OSZ, VHS, Verwaltungsgebäuden, öffentlichen Orten und natürlich auch Zuhause!

Papier

  • Das Blatt Papier voll ausnutzen, statt es halb ausgenutzt wegzuwerfen.
  • Auf Arbeit/in der Schule mit PC/Laptop statt Papier arbeiten: spart Papier und Toner
  • Recyceltes Papier nutzen (Blauer Engel)
  • Brotdosen oder Bienenwachstücher fürs Pausenbrot

Bienenwachstücher lassen sich leicht selbst machen und sind wiederverwendbar

Das brauchst du:

  • vorgewaschenen, appreturfreien Baumwollstoff mittlerer Qualität
  • Bienenwachs (z.B. von Bienenwachskerzen-Resten)
  • Kokosöl, optional Baumharz (kannst du beim nächsten Waldspaziergang sammeln)
  • leere, saubere Konservendose
  • Herd und alten Topf
  • Reibe, Grillzange o.Ä.
  • Borstenpinsel, alte Zeitungen
  • Bügelunterlage, Bügeleisen
  • mehrere Lagen Backpapier
  • Föhn

Und so wird es gemacht:

Reibe die Bienenwachskerzenreste in kleine Stücke oder zerkleinere dein Bienenwachwachs, so dass es in die Konservendose passt. Schmelze das Wachs im Wasserbad in der Konservendose im Topf – dabei kannst du die Dose mit einer Grillzange im Topf fixieren.

Gib zu vier Teilen geschmolzenem Wachs (z.B. 4 EL) einen Teil Kokosöl (in diesem Fall 1 EL). Gebe ein bisschen Harz dazu (es hat eine antibakterielle Wirkung, ist aber für die Funktionsfähigkeit des Tuches nicht unbedingt notwendig). Schmelze alles zusammen in der Dose.

Lege zunächst die Bügelunterlage, dann mehrere Lagen Zeitungspapier auf einen planen Untergrund (Tisch). Darauf dann zwei bis drei Schichten Backpapier. Auf das Backpapier legst du dein Stück vorgewaschenen Baumwollstoff (beim Waschen bitte keinen Weichspüler benutzen!). Nun pinselst du den Stoff mit dem flüssigen Wachs ein. Arbeite zügig, da das Wachs sehr schnell wieder fest wird.

Ist die gesamten Oberfläche mit einer Wachsschicht bedeckt, legst du wiederum drei Schichten Backpapier über den Stoff und bügelst das Wachs richtig tief in den Stoff ein. Durch das bügeln verteilt sich das Wachs optimal. An den Seiten quillt das Zuviel an Wachs heraus, deshalb Vorsicht beim Bügeln, sonst hast du am Ende überall Wachs kleben. Kurz abkühlen lassen und dann das Backpapier abziehen. Dann komplett auskühlen lassen.

Und jetzt kommt der Barbour-Jacken-Trick: an manchen Stellen wird das Wachs, trotz Bügelei, als heller Film auf dem Stoff zu sehen sein. Durch das vorsichtige Föhnen verteilt sich dieser und das Tuch bekommt einen tollen Glanz.

Quellen:

https://www.pinterest.de/pin/71213237843492960/
https://www.johannarundel.de/2017/07/diy-bienenwachstuecher-ein-kleiner-schritt-richtung-zero-waste/


Reinigung

Umweltfreundliche-/ Natürliche Reinigungsmittel: z.B. Zitronen zum Fenster reinigen.

Einfache Einrichtungsgegenstände lassen sich leicht selbstbauen. Das spart nicht nur Geld, sondern bietet auch die Möglichkeit alte Dinge weiter zu verwenden anstatt sie wegzuwerfen.

Hier ein Beispiel: Sitzmöglichkeiten (Europaletten)

Das brauchst du:

  • 4 Europaletten
  • Spaxschrauben (ca. 12 Stück)
  • Farbe und Pinsel(rolle)
  • Stichsäge, Schleifgerät
  • Akkubohrer, Bleistift

Zwei der Europaletten dienen als Seitenteile, eine als Sitzfläche und die vierte als Rückenlehne.

Zunächst zwei der Europaletten für die Seitenteile baugleich wie auf dem Bild zu sehen zurecht sägen.

Für die Sitzfläche eine neue Palette zwischen dem 3. und 4. Deckbrett mit der Stichsäge durchsägen. Das Teil mit den drei Deckbrettern wird nun als Sitzfläche benutzt.

Die bisherigen drei Bankteile abschleifen, damit die Farbe später besser aufgetragen werden kann und besser haftet.

Die beiden Seitenteile aufstellen, dabei schaut die Seite mit dem Bodenbrett nach oben.

Die Sitzfläche nun auf die Klötze des zweiten Bodenbretts auflegen. Auf dem Bild weiter unten seht ihr noch einmal eine Beschriftung wo welches Teil an der Bank sitzt.

Nun die vierte und letzte Europalette an die Rückseite stellen und mit einem Bleistift die Aussparungen anzeichnen. Diese 4 Quadrate nun aussägen, da müsst ihr ein bisschen schauen das ihr nicht zu viel und nicht zu wenig aussägt.

Das vierte Bankteil ebenfalls abschleifen und im Anschluss an die Rückseite der Bank aufstellen und in die drei Bankteile schieben, sodass die Palettenbank Stabilität bekommt.

Seitlich vorne und hinten die Bank mit mindestens jeweils drei Schrauben versehen, zwischen dem 2. und 3. Deckbrett, sodass man in den Klotz der Sitzfläche bzw der Rückseite bohrt.

Die Bank  nur noch anstreichen (ich habe den ersten Anstrich noch an den einzelnen Teilen gemacht, den zweiten Anstrich nachdem die Bank zusammengebaut ist, damit ich besser sehen konnte, welche Böden auch von unten gestrichen werden müssen).

Quellen:

https://www.pinterest.de/pin/2040762319625437/
https://www.meinzauberplatz.de/2018/09/11/diy-lippenbalsam-selber-machen/

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